Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus den verschiedenen europäischen Ländern erarbeiten gemeinsam eine europäische Charta der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Die Charta wird bis 2012 fortlaufend weiterentwickelt. Sie unterstreicht die Bedeutsamkeit einer Beteiligung ehrenamtlicher Richter in der Rechtssprechung. Gleichzeitig legt die Charta das Fundament für eine europaweite Bürgerbeteiligung in der Justiz.
European Charter November 2011 (pdf)